Honorarfragen

Der VS in ver.di empfiehlt ein Honorar für Sololesungen in Höhe von 500 Euro.

 

Der VS und ver.di haben überdies an zahlreichen Gesprächsrunden und Treffen mit Politik und Verwaltung zur Thematik teilgenommen und ein Modell für Basishonorare, angelehnt an den TVöD, entwickelt.

 

Das Basishonorar-Modell von ver.di ermöglicht eine transparente Berechnung von Honoraruntergrenzen. Mit dem Basishonorar-Rechner sind individuelle Berechnungen unkompliziert online möglich.

 

Bereits im Koalitionsvertrag wurde 2021 angekündigt, zukünftig Kulturförderung an die Einhaltung von Mindeststandards bei den Honoraren von Selbstständigen und Freien zu binden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth hat inzwischen Mindesthonorare für BKM-geförderte Institutionen und Projekte angekündigt.

 

Die Förderrichtlinien werden sofort geändert, Stichtag der Wirksamkeit soll der 01. Juli 2024 sein. ver.di und der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) begrüßen die Einführung ausdrücklich.

 

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